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Datum: 13.11.2025

Aktenzeichen: 28 Ca 1894/25

1.         Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 05.03.2025 - zugegangen am 05.03.2025 - nicht zum 05.03.2025 geendet hat.

2.         Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

3.         Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine variable Vergütung nach dem BonusmodeII 2024 in Höhe von 29.600,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.05.2025 zu bezahlen.

4.         Die Widerklage wird abgewiesen.

5.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6.         Der Streitwert wird auf 70.480,33 EUR festgesetzt.

7.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.