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Datum: 18.11.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 4563/25

Teilanerkenntnis- und Endurteil 

1.    Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.06.2025 noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.06.2025 aufgelöst worden ist.

2.    Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes und qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auch auf das Führungs- und Leistungsverhalten erstreckt.

3.    Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Krankenpfleger zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag weiter zu beschäftigen.

4.    Der Antrag des Klägers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird abgewiesen.

5.    Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 3/11, die Beklagte zu 8/11. 

6.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 27.560,00 EUR festgesetzt.

7.    Soweit nicht bereits gesetzlich zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.