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Hinterlegungen ab 01.10.2024

Für Wertpapierhinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist zentral das Amtsgericht Karlsruhe zuständig.

Für alle übrigen Hinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Tauberbischofsheim zuständig.

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