Suchfunktion
Sprech- und Öffnungszeiten/Bereitschaftsdienst:
Wir haben gleitende Arbeitszeit und einen hohen Anteil an Teilzeitkräften. Bitte nutzen Sie daher auch in Ihrem Interesse
folgende Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, d. zuständige/n Sachbearbeiter/in zur Vereinbarung eines Nachmittagstermins vorher
anzurufen.
Schriftstücke (ohne Vorsprache) können Sie während der gesamten Öffnungszeiten der Behörde
abgeben:
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag:
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Dienstzeiten können Sie Frist- und Terminspost in den Nachtbriefkasten (vor dem Eingang links) werfen.
Sprechzeiten in Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz:
Mittwoch, 9:00 - 11:30 Uhr, Zimmer
118a, EG
Beratungshilfe können Sie jederzeit schriftlich beantragen.
Bitte beachten Sie, dass wir außer dem Beratungshilfeantrag verschiedene Unterlagen von Ihnen benötigen.
Beratungshilfeantrag: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agl1.pdf
oder in unserem Internetauftritt unter der Rubrik SERVICE, Unterpunkt: Formulare, aufrufbar.
Die Telefondurchwahlen unserer einzelnen Mitarbeiter mit Sachgebietsangabe finden Sie unter unserer
Rubrik DAS AMTSGERICHT, Unterpunkt: Abteilungen - Serviceeinheiten.
Bereitschaftsdienst
Ein Bereitschaftsdienst besteht beim Amtsgericht Wertheim nicht.
In dringenden Fällen (Freitagnachmittag und Wochenende) wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts
Mosbach.