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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Zuständigkeit des Amtsgerichts Wertheim
Das Amtsgericht Wertheim ist zuständig für Zivil- und Strafsachen sowie für Betreuungen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Für Familiensachen, Zwangsversteigerungssachen, Jugendschöffensachen und das Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Tauberbischofsheim zuständig.
Das Handelsregister wird beim Amtsgericht Mannheim geführt.
Für Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Mosbach zentral für die Amtsgerichtsbezirke Wertheim, Buchen, Adelsheim und Tauberbischofsheim zuständig.
Zentrales Haftgericht ist das Amtsgericht Mosbach.
Zentrales Vereinsregistergericht ist das Amtsgericht - Registergericht - Mannheim.Zentrales
Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.