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Zuständigkeit für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen:
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim ist für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk zuständig.

Zuständigkeit für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen:
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim ist für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk zuständig.