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Nachlassgericht & Betreuungsgericht

("Freiwillige Gerichtsbarkeit")

  • Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts und für Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Anordnung von Nachlasspflegschaften und die Erteilung von Erbscheinen zuständig.

  • Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist Teil des Amtsgerichts und ist u.a. für die Anordnung von Betreuungen sowie die Überwachung der Betreuer zuständig.