Rechtsanwälte & Rechtsdienstleister
Rechtsanwälte
Die einen freien Beruf ausübenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Sie gehören der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (siehe Kasten rechts) an und stehen unter ihrer Aufsicht. Die Rechtsanwaltskammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert und regelt die Zulassung neuer Rechtsanwälte sowie die Rücknahme der Zulassungen. Sie führt auch eine Liste der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die übergeordnete Bundesrechtsanwaltskammer (siehe weiterer Kasten rechts) stellt eine elektronisches bundesheinheitliches Rechtsanwaltsregister zur Verfügung, in der sämtliche bei den regionalen Kammern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfasst sind. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.
Rechtanwaltskammer
Auskünfte
(Rechtsanwalts-Suchdienst, Fragen zu Prozesskostenhilfe etc.) erteilen:
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstr. 30
72070 Tübingen
Tel: 07071/793 6910
Fax: 07071/796 6911
Anwaltssuchdienst der Rechtsanwaltskammer Tel.:07071/980166
Registrierung nach Rechtsdienstleistungsgesetz
Der Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist mit dem auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de eingestellten Formular beim Präsidenten des zuständigen Landgerichts bzw. Amtsgerichts einzureichen (siehe zur Zuständigkeit im Einzelnen die Zuständigkeitsliste auf der o.g. Internetseite: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/Zustaendigkeitsliste.pdf).
Dem Antrag sind die dort aufgeführten Unterlagen beizufügen:
- Eine zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
- Ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde nach den Vorgaben der Rechtsdienstleistungsverordnung
Registrierung einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
Personen, denen bereits eine Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt worden war, sollen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (im Folgenden RDGEG) bis zum Ablauf des 31.12.2008 einen Antrag auf Registrierung stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.rechtsdienstleistungsregister.de. Dem Antrag ist eine Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall beizufügen. Die Registrierung erfolgt kostenfrei.
Achtung: Die oben genante Frist ist keine Ausschlussfrist. Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz können auch nach dem 31.12.2008 noch einen Registrierungsantrag stellen und sich dabei auf die erleichterten Registrierungsvoraussetzungen nach dem RDGEG berufen. Allerdings dürfen sie ohne Registrierung ab dem 01.01.2009 nicht mehr rechtsdienstleistend tätig werden.